JETZT AUF PFAS-FREIE LÖSCHER WECHSELN!
Neue EU-Verordnung in Kraft
Die angekündigte Gesetzesänderung – Verordnung (EU) 2025/1988 der Europäische Chemikalien-Aagentur (ECHA) zum Verbot fluorhaltiger Feuerlöschschäumen (per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen, kurz: PFAS) wurde am 3. Oktober 2025 veröffentlicht.
Damit steht fest: Fluorhaltige Löschmittel und Feuerlöscher dürfen mit bestimmten Übergangsfristen ab in Kraft treten der Verordnung nicht mehr verwendet werden –
eine Umstellung ist somit Pflicht!
Darum: wechseln sie schnell zu einem einem PFAS-freien Löscher und sorgen Sie für einen umweltgerechten und zukunftsicheren Brandschutz.
Wir beraten Sie gern!
Die Übergangsfristen für Feuerlöscher/Feuerlöschschäume kurz zusammengefasst:
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Inverkehrbringen PFAS-haltiger tragbarer Feuerlöscherbis 23. Oktober 2026, Ausgenommen: alkoholbeständige Feuerlöschschäume in tragbaren Feuerlöschern bis 23. April 2027, Verwendung bis 31. Dezember 2030 in tragbaren Feuerlöschern
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Ab dem 23. Oktober 2030 dürfen Feuerlöschschäume in einer gesamten PFAS Konzentration von mindestens 1 mg/l weder in Verkehr gebracht noch verwendet werden

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